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Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Baumassnahme zusammen mit Ihnen als Bauherrn. Sollten noch Mängel vorliegen, werden diese im Abnahmeprotokoll festgehalten und eine Mängelbeseitigungsfrist wird vereinbart, in der die Mängel von uns behoben werden müssen.

Auf Wunsch ist auch eine zusätzliche Abnahme bauseits möglich, z.B.durch die TÜV Süd. Erst nach erfolgter Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren  

Nun ist Ihr Traum vom Wohnen über den Dächern in Erfüllung gegangen – nach ihren Wünschen – zum Festpreis – schlüsselfertig  und ohne Termin- und Haftungsrisiko für Sie!